Die ESG-Panik ist vorbei: Ungarische Unternehmen können aufatmen
Die Ziele der Europäischen Union im Bereich der Nachhaltigkeit (ESG) haben in den letzten Jahren höchste Priorität genossen. Die Nachhaltigkeitsvorschriften sollen sicherstellen, dass die Unternehmen bei ihren Tätigkeiten die ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigen und eine transparente Unternehmensführung gewährleisten. Als Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat die EU jedoch beschlossen, die Frist für die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zu verschieben. Nachhaltigkeit hat nach wie vor oberste Priorität, wobei Wettbewerbserwägungen lediglich die Vorlaufzeit verlängern", heißt es in einer GKI-Pressemitteilung.

Zwei Jahre Aufschub
Im April 2025 billigte der Europäische Rat die "Stop-the-clock"-Richtlinie, die Teil des sogenannten Omnibus-Pakets ist, das darauf abzielt, EU-Vorschriften zu vereinfachen, Nachhaltigkeitsvorschriften zu verschieben und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Der Beschluss sieht vor, dass die zweite und dritte Welle der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) für Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, um zwei Jahre verschoben wird, während die erste Phase der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) um ein Jahr verschoben wird. Somit müssen große Unternehmen, die ursprünglich im Jahr 2026 mit der Berichterstattung im Rahmen der CSRD beginnen sollten, nun erstmals im Jahr 2028 über Daten für das Geschäftsjahr 2027 berichten, während für börsennotierte KMU der Beginn der Berichterstattung auf 2029 verschoben wird. Die Anwendung der Sorgfaltspflichten zur Nachhaltigkeit (CSDD) für die größten Unternehmen wird auf 2028 verschoben.
Als Teil des Omnibus-Pakets hat die Europäische Kommission auch inhaltliche Änderungen der CSRD und CSDDD vorgeschlagen, die auf eine Vereinfachung der Regeln und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen abzielen. Über diese Vorschläge wird jedoch noch verhandelt, und es wird erwartet, dass ihre Fertigstellung länger dauern wird.
Auswirkungen auf ungarische Unternehmen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die überarbeitete Frist der CSRD-Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen, was bedeutet, dass sich das nationale ESG-Recht in naher Zukunft entsprechend ändern wird. Die Umsetzung der CSRD in ungarisches Recht soll bis 2027 abgeschlossen sein.
Die Aufschübe geben den Unternehmen in Ungarn die Möglichkeit, sich gründlicher auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten vorzubereiten, was für die Unternehmen sehr gut ist, da viele ungarische Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften deutlich im Rückstand sind. Dieser Zeitraum bietet die Möglichkeit, die notwendigen internen Prozesse, Datenerfassungssysteme und Berichtsstrukturen zu entwickeln. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein Aufschub nicht die Abschaffung der Verpflichtungen bedeutet.
>Unternehmen wird weiterhin empfohlen, sich proaktiv auf die Umsetzung, Entwicklung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten vorzubereiten. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die in internationale Lieferketten eingebunden sind, da ihre Partner möglicherweise bereits die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten erwarten. Große internationale Unternehmen verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern, so dass auch die betroffenen ungarischen Unternehmen mit der Erstellung von ESG-Berichten beginnen sollten. Darüber hinaus ist die ESG-Berichterstattung zunehmend entscheidend für den Zugang zu Kapital und günstigen Finanzierungsbedingungen. Investoren, die ESG-Erwägungen berücksichtigen, bevorzugen Unternehmen, die aus der Sicht der Nachhaltigkeit transparent und konform sind. Außerdem können nachhaltige Unternehmen auch von EU- und staatlichen Subventionen profitieren.
Ziele für ungarische Unternehmen
Für ungarische Unternehmen bieten die derzeitigen Aufschübe daher eine "Atempause", aber um eine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit und Compliance zu gewährleisten, wird empfohlen, bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zu beginnen. Dies ist besonders wichtig, da die Integration eines ESG-Ansatzes in die Unternehmenstätigkeit ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess ist. Die Entwicklung einer geeigneten Berichtsstruktur ist nicht nur eine technische, sondern auch eine strategische Aufgabe, die Bewusstseinsbildung, Kapazitätsaufbau und interne Zusammenarbeit erfordert. Die Verschiebung ist daher nicht nur eine administrative Erleichterung, sondern eine Chance für eine echte, fundierte Vorbereitung.
Umfrage: Je grüner ein ungarisches Unternehmen, desto wahrscheinlicher ist es, dass es in Konkurs geht
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