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Zum ersten Mal seit 40 Jahren strengere Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor gefährlichen Stoffen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am Mittwoch neue Vorschriften zur Begrenzung der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen am Arbeitsplatz angenommen und zum ersten Mal seit vierzig Jahren neue Grenzwerte für Blei und Diisocyanate festgelegt.

In der EU sind jedes Jahr 50-150 Tausend Arbeitnehmer Blei und 4,2 Millionen Arbeitnehmer Diisocyanaten ausgesetzt. Blei kann die Fruchtbarkeit und die Entwicklung des Fötus bei Frauen und Männern beeinträchtigen und das Nervensystem und die Nieren schädigen sowie Bluthochdruck verursachen, heißt es in der Pressemitteilung des EP.



Die neuen Grenzwerte, die zum ersten Mal seit 1982 aktualisiert wurden, sind auf weniger als ein Viertel der derzeitigen Werte gesenkt worden: Der Grenzwert für die berufliche Exposition liegt bei 0,03 Milligramm pro Kubikmeter und der biologische Grenzwert bei 15 Mikrogramm pro 100 Milliliter.



Die Europäische Kommission sollte diese Grenzwerte innerhalb von fünf Jahren überprüfen, um Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter besser zu schützen und dabei die neuesten wissenschaftlichen Daten zu berücksichtigen, schreiben sie.



Die Erklärung besagt, dass Diisocyanate schädlich für die Gesundheit der Arbeitnehmer sind, eine der häufigsten Ursachen für Asthma am Arbeitsplatz darstellen und allergische Reaktionen hervorrufen können.



Die neue Gesetzgebung legt den Grenzwert für die berufsbedingte Exposition gegenüber Diisocyanaten auf 6 Mikrogramm NCO pro Kubikmeter fest (die maximale Konzentration, der ein Arbeitnehmer während eines achtstündigen Arbeitstages ausgesetzt sein kann), und 12 Mikrogramm NCO pro Kubikmeter für kurzzeitige (d.h. 15-minütige) Expositionen. Die Europäische Kommission wird diese Grenzwerte bis 2029 überprüfen.



Einige Arbeitnehmer sind seit mehreren Jahren einer Bleiexposition ausgesetzt, und die Bleikonzentrationen in ihrem Blut liegen weit über den neuen Grenzwerten. Um die Gesundheit dieser Arbeitnehmer besser zu schützen, sollten regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob sie weiterhin Aufgaben ausführen können, bei denen sie Blei ausgesetzt sind.



Die Rechtsvorschriften müssen noch vom Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten formell gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und nach 20 Tagen in Kraft treten können.



MTI


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